Verkehrsunfall

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, versucht die Versicherungswirtschaft häufig den festgestellten Schaden zu kürzen.

So reduzieren Versicherungen häufig den von einem Sachverständigen ermittelten Schadensbetrag und wollen Sie auf eine Werkstatt verweisen, wo das Fahrzeug billiger repariert werden kann.

Ausgangspunkt für diese Frage war das sogenannte Porscheurteil des Bundesgerichtshof (BGH).

Mittlerweile sind zu dieser Frage eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen worden, die sich überwiegend für die Geschädigten aussprechen. Eine grundlegende Entscheidung ist durch das AG Hamburg-Altona getroffen worden, die auch durch das Landgericht Hamburg bestätigt wurde.

Der Geschädigte muss sich damit nicht auf eine Werkstatt verweisen lassen, die er nicht kennt.

Nehmen Sie keine Kürzungen hin. Vertrauen Sie sich in Unfallsachen von Anfang an den Rechtsanwälten Meding und Puhlmann an. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden in klaren Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen.