Unterhalts Tipps

Bei Unterhalt ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt für den ehemaligen Lebenspartner. Ferner gibt es Unterhalt für Kinder und Unterhalt für die nichteheliche Lebensgefährtin, die gerade entbunden hat.

Unterhalt zu berechnen ist eine schwierige Angelegenheit. Die Anwaltskanzlei Meding wird dabei von modernster Software der Firma renostar unterstützt.

Besonders bei nachehelichen Unterhalt hat es wesentliche Änderungen gegeben. Die Selbstverantwortung des früheren Partners ist deutlich erhöht worden.

Für nähere Informationen etwa zum Kindesunterhalt klicken Sie den nachstehenden Link des OLG Düsseldorf an.

Düsseldorfer Tabelle

Meding und Baas
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