Während des Mietverhältnisses

Während des Mietverhältnisses kommt es häufig anlässlich von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Mängeln und wegen Mietrückständen zu Streitigkeiten.

Die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, § 556 BGB. Andernfalls sind Sie mit Nachforderungen ausgeschlossen.

Bei Mietrückständen sind die Mieter frühzeitig anzumahnen und auf die Konsequenzen (Kündigung) hinzuweisen. Auch wenn hier eine Abmahnung nicht zwingend erforderlich ist.

Unberechtigter Mietminderung ist entschieden entgegenzutreten. Machen Sie sich nach Möglichkeit persönlich in Begleitung eines Zeugen und/oder über Ihre Verwaltung oder den Hauswart ein Bild über die behaupteten Mängel und sichern Sie Beweise etwa mit einer Digitalkamera.

Meding und Baas
Rechtsanwälte
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