Beendigung des Mietverhältnisses (Mieter)

Wollen Sie sich beruflich verändern oder planen Sie eine Familie oder läuft schlichtweg die Vertragsdauer ab, steht oftmals ein Wechsel des Mietobjektes an.

Führen Sie nach Möglichkeit rechtzeitig vor Übergabe des Mietobjektes eine Vorbesichtigung mit dem Vermieter durch, um eventuell zu behebende Mängel zu besprechen.

Bei der eigentlichen Wohnungsübergabe sollten Sie wieder an Begleitpersonen denken, die Ihnen im Falle eines Rechtsstreites als Zeugen zur Verfügung stehen können. Halten Sie den Zustand des Mietobjektes mit Hilfe einer Kamera fest.

Enthält das Übergabeprotokoll eine Auflistung von Mängeln und sind diese streitig, unterschreiben Sie in keinem Fall dieses Protokoll, da es sonst als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnte.

Ist die Wohnung vertragsgemäß übergeben worden und sind weitere Arbeiten durch Sie nicht vorzunehmen, ist alsbald die Mietsicherheit zurückzuerstatten. Die Frist sollte 6 Monate nicht überschreiten.

Der Vermieter wird dann über die Mietsicherheit abrechnen. Prüfen Sie, ob die Mietsicherheit verzinst wurde.

Meding und Baas
Rechtsanwälte
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